Erscheinungsdatum: 07.08.2025
Pensionssplitting in Österreich – Mehr Fairness bei der Pension
Viele Frauen reduzieren ihre Erwerbsarbeit oder pausieren ganz, um Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen, dies wird anschließend beschrieben. Das wirkt sich später auf die Pension aus – oft entsteht eine Pensionslücke. Eine Möglichkeit, das auszugleichen, ist das freiwillige Pensionssplitting - als Beitrag zur Absicherung der Familie und als Zeichen der Wertschätzung.
Was ist Pensionssplitting? Beim Pensionssplitting kann ein Elternteil (meist der durchgehend berufstätige oder besserverdienende) bis zu 50 % der jährlichen Pensionsgutschrift auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen. Es kann nur aus der Erwerbstätigkeit übertragen werden. Teilgutschriften für Versicherungszeiten wie z. B. Bezug von Arbeitslosen-, Kranken-, Wochengeld, Präsenz- oder Zivildienst, oder aus einer freiwilligen Versicherung sind nicht übertragbar.
Dies gilt für die Jahre, in denen Kinderbetreuungspflichten bestehen – maximal bis zum 7. Lebensjahr des Kindes ( ab dem Jahr der Geburt des Kindes). Bei mehreren Kindern sind Übertragungen für maximal 14 Kalenderjahre möglich. Es kann für leibliche Kinder, Wahlkinder (Adoptivkinder), Stiefkinder und Pflegekinder in Anspruch genommen werden.
Gut zu wissen: Diese Übertragung ist steuerfrei.
Voraussetzungen für das Pensionssplitting
✔️ Mindestens ein Elternteil erhält Familienbeihilfe.
✔️ Beide Elternteile stimmen zu.
✔️ Ein formloser Antrag muss spätestens 10 Jahre nach dem Geburtsjahr des jüngsten Kindes gestellt werden.
✔️ Das Pensionssplitting kann zwischen verheirateten und nicht verheirateten Eltern vereinbart werden und
ist unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt.
Wie wird das Pensionssplitting beantragt? Der Antrag wird bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gestellt. Dem formlosen Antrag muss die unwiderrufliche Vereinbarung über die Übertragung von Gutschriften bei Kindererziehung beigefügt sein. Es empfiehlt sich, das Thema frühzeitig als Paar zu besprechen und gemeinsam zu entscheiden.
Tipp: Kindererziehung ist wertvolle Arbeit – auch wenn sie nicht entlohnt wird. Denken Sie rechtzeitig daran, finanzielle Nachteile auszugleichen. Das Pensionssplitting ist ein einfacher, aber wirkungsvoller Schritt in diese Richtung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Antrag benötigen
Häufige Fragen & Klarstellungen
1. Kann man das Splitting jedes Jahr neu entscheiden?
❌ Nein, eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.
Das Pensionssplitting ist unwiderruflich, auch bei Trennung oder Scheidung.
✅ UND: Bei der Antragstellung können Sie für jedes Jahr einzeln entscheiden, wie viel Prozent (bis zu 50 %) übertragen werden sollen.
2. Bekommt man durch das Pensionssplitting eigene Versicherungszeiten?
❌ Nein, durch das Pensionssplitting werden keine eigenen Versicherungszeiten erworben.
Es wird nur das Pensionskonto-Guthaben erhöht, nicht aber die Anzahl der Beitragsmonate.
🧠 Wichtig:
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Pflege von Angehörigen & Pensionsanspruch Wer ist abgesichert? Personen, die nahe Angehörige unentgeltlich und mindestens 25 Wochenstunden pflegen, können unter bestimmten Bedingungen in der Pensionsversicherung pflichtversichert werden.
Voraussetzungen:
Die gepflegte Person bezieht mindestens Pflegegeld Stufe 3
(oder Stufe 1 bei Demenz oder unter 15 Jahren).
Die pflegende Person ist nicht erwerbstätig oder nur geringfügig beschäftigt.
Der Wohnsitz liegt in Österreich.
✅ Was bringt das?
Antragstellung: Der Antrag auf Pflegeversicherungspflicht muss beim Sozialministeriumservice gestellt werden
FAZIT:
Freundliche Grüße,
Christine Hapala & Thomas Hapala
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